Anträge und Anfragen

Anfrage Inklusionsbeauftragter

Anfrage zum Thema "Inklusionsbeauftragter"

Die Beantwortung ist in den jeweiligen Sitzungsunterlagen auf der Gemeindehomepage zu finden: https://badsalzschlirf.ris-portal.de/sitzungen)

Sehr geehrter Herr Meister,

der Gemeindevorstand wird von der FWL-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wann erfolgt der jährliche Tätigkeitsbericht des Inklusionsbeauftragten gegenüber der Gemeindevertretung aus seinem ersten Tätigkeitsjahr, dem Jahr 2023?
  2. Welche sachlichen Mittel wurden dem Inklusionsbeauftragten im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt? Welche sind für 2024 vorgesehen?
  3. An welchen Projekten und Beschlüssen wurde er in 2023 beteiligt?
  4. Erhält der Inklusionsbeauftragte bisher regelmäßig die Themen der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, um sich selbst ein Bild machen zu können?
  5. Warum ist bei den Vorlagen der Gemeindevertretung nicht der Absatz: „Bericht des Inklusionsbeauftragten“ zu finden?
  6. Wie weit ist die Integration des Inklusionsbeauftragten in den Alltag der Gemeinde als Ansprechpartner für dieses Thema, die Netzwerkbildung und die regelmäßige Sprechstunde? Und wie wird es bisher aus der Bevölkerung angenommen?

Begründung:

In 07/22 wurde der Grundsatzbeschluss zum Inklusionsbeauftragten beschlossen und am 16.03.23 wurde Herr Walter als Inklusionsbeauftragter bestellt. Dazu gibt es sogar eine eigene Satzung.

Im Wesentlichen sollen folgende Aufgaben ausgeführt werden:

  • Ansprechperson für Inklusion
  • Einbindung in kommunale Entscheidungsprozesse z. B. Barrierefreiheit bei Bauvorhaben
  • Netzwerkbildung

Der Inklusionsbeauftragte soll mit eigenem Blick auf Inklusionsthemen beratend der Gemeinde zur Seite stehen und unterstützen. Er werde voraussichtlich im Bürgertreff eine regelmäßige Sprechstunde anbieten.

Ein jährlicher Bericht in der Gemeindevertretung sei vorgesehen.

Wir konnten bisher lediglich einmal auf Nachfrage der FWL eine Stellungnahme zu den Toiletten in der Wandelhalle erhalten. Dies kann aber unmöglich das gesamte Spektrum der ursprünglich angedachten Inklusion sein.

Wir finden, es sollte eine stetige Integration erfolgen und der Inklusionsbeauftragte legt die tiefe der Einbindung selbst nach fachlicher Begutachtung fest. Die Gemeinde stellt entsprechend dem Inklusionsbeauftragten die für die Tätigkeit notwendigen Informationen und Mittel zur Verfügung.

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