Anträge und Anfragen
Haushaltsantrag Notstromaggregat und PV-Anlagen
Haushaltsantrag zur GV-Sitzung 15.06.23: „Sperrvermerk Notstromaggregat und PV-Anlagen“
(wurde von der Mehrheitskoalition von SPD & CDU abgelehnt)
Sehr geehrter Vorsitzender,
die Fraktion der FWL beantragt:
- Bevor Gelder aus dem Haushalt investiert werden wird der Gemeindevorstand beauftragt, eine gekoppelte Lösung zur Notstromversorgung zu prüfen und der Gemeindevertretung nebst Auflistung Ziel der Notstromversorgung, die Investitionskosten der PV-Anlage, einer Speicherbatterie, eines Notstromaggregats und die Installationskosten vorzulegen. Weiterhin sollen die Zuschüsse möglichst mit Summe benannt werden. Dies gilt für folgende Anlagen: Rathaus, Feuerwehr und Wasserversorgung (Brunnen, Hochbehälter, Löschwasser).
Begründung:
Es sollen laut Haushalt 2023 verschiedene Notstromaggregat und PV-Anlagen angeschafft werden. Eine Kopplung der Anlagen ist langfristig die beste und günstigere Versorgungsmöglichkeit. PV-Anlagen können maximale Unabhängigkeit bieten – auch bei kompletten Stromausfällen und Netzstörungen. Um während eines Netzausfalls optimal mit Energie zu versorgen, gibt es Hybrid-Wechselrichter mit integrierter Notstromfunktion.
Es muss aber vorher geklärt werden, auf welche Bedürfnisse die Objekte ausgerichtet werden sollen. Basis-Notstromversorgung mit eins-zwei Steckdosen für nur einzelne Geräte oder eine Full Backup Option für maximale Unabhängigkeit für das gesamte Stromsystem des Objektes. Dies bedeutet aber ggf. eine größere technische Umrüstung mit entsprechenden Begleitkosten. Entsprechendes gilt unabhängig der Kopplung oder eines alleinigen Notstromaggregats.
Maximal unabhängig für eine dreiphasige Notstromversorgung, kann im batteriegekoppelten Wechselrichtern ggf. ohne Mehrkosten standardmäßig integriert sein um während eines Netzausfalls über PV-Anlage und Batterie automatisch mit Energie versorgt zu sein. Maximal flexibel wird man erst durch eine Technology, die es ermöglicht, die Batterie während eines Stromausfalls über den PV-Generator und über weitere Stromquellen wie ein Notstromaggregat weiter zu laden und gleichzeitig ein Objekt mit Strom zu versorgen.
Der wesentliche Unterschied ist, eine Batterie gekoppelte Anlage kann auch im Nicht-Krisenfall Fremdstrom und CO2 und damit langfristig Energiekosten einsparen. Eine gekoppelte Anlage kann sich amortisieren, eine reine Notstromaggregat – Vorhaltung hingegen nicht. Im Regelfall kann durch Kopplung auch auf ein kleineres deutlich kostengünstigeres Aggregat zurückgegriffen werden.