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Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – ein Schritt aus der Finanzkrise?

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) – ein Schritt aus der Finanzkrise?

Viele Gemeinden können ihre Haushalte nur noch durch Steuererhöhungen und gleichzeitige Reduzierung der Kosten ausgleichen. Ein Modell zur Kostenreduzierung ist die IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit), die vom Land Hessen finanziell gefördert wird.

Vorreiter wollen die Bürgermeister der drei Gemeinden des Regionalforums Fulda/Südwest, Bad Salzschlirf, Hosenfeld und Flieden spielen und zunächst eine gemeinsame Personalabteilung einrichten. Unverständlich ist, weshalb Großenlüder nicht einbezogen wurde, obwohl Bürgermeister Dietrich der erste Bürgermeister im Regionalforum war, der die IKZ angestoßen hat. Die FWL hat deshalb im Gemeindeparlament gefordert, die unmittelbare Nachbargemeinde Großenlüder einzubeziehen und die Zusammenarbeit nicht auf das Personalwesen zu beschränken. Ebenso wäre eine Integration von Wartenberg denkbar.

Weil sich die CDU dieser Auffassung weitgehend anschloss, entschied die Gemeindevertretung:
„ Die Gemeindevertretung beschließt die grundsätzliche Befürwortung einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Bad Salzschlirf, Flieden, Hosenfeld, Großenlüder und möglichen weiteren Nachbarkommunen zu prüfen. Der Gemeinevorstand wird beauftragt, die Voraussetzungen zu prüfen, mit den vorgenannten Kommunen ein umsetzbares Konzept für eine Kooperation zu erarbeiten und der Gemeindevertretung in der ersten Jahreshälfte 2017 zur Entscheidung vorzulegen. Zur Vorbereitung des Konzeptes gibt es regelmäßige Vernetzungstreffen zwischen dem Gemeindevorstand und den Fraktionsvorsitzenden. Die Verwaltung wird gebeten, in der Frühphase der Konzepterstellung eine interkommunale interfraktionelle Informationsveranstaltung mit dem KIKZ (Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit) zum Thema „Verbandskommune“ zu organisieren.“

Neben dem Begriff „Verbandskommune“, der in dem vorgenannten Beschluss vorkommt, werden in der laufenden Diskussion noch einige weitere Begriffe verwendet, ohne dem Bürger deutlich zu sagen, was damit gemeint ist. Verwendet werden die Begriffe Verbandskommune, Verwaltungsverband (Gemeindeverwaltungsverband), Verwaltungsgemeinschaft, Fusion. Alle diese Begriffe kommen in der Hessischen Kommunalverfassung nicht vor.

Der „Verwaltungsverband“ ist eine Organisationsform aus Rheinland-Pfalz, nicht aus Hessen. Auch die „Verbandskommune“ gibt es in Hessen nicht. In Hessen gibt es bereits seit 1969 das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Danach können Gemeinden durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen Aufgaben zur Erfüllung auf einen Zweckverband übertragen werden.

Der Zweckverband besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, unterliegt aber durch die Verbandsversammlung der Kontrolle durch die Mitgliedsgemeinden. Diese Form der kommunalen Zusammenarbeit ist uns bekannt durch den Zweckverband Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf-Wartenberg und lässt sich auch auf andere Aufgaben der Gemeinden übertragen. Der Zweckverband ist also die geeignete Form einer interkommunalen Zusammenarbeit und entspricht der Hessischen Kommunalverfassung.

Auch eine Fusion, also ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einer neuen Gemeinde wird diskutiert. Bei einer Fusion verlieren aber die einzelnen Gemeinden ihre Rechtspersönlichkeit und dazu sind die in Frage kommenden Gemeinden derzeit (noch) nicht bereit.

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