Anträge und Anfragen

Anfrage „Gesamtkosten Umbau Gemeindezentrum und Kita“

Wir bitten um einen Gesamtüberblick möglichst aller Kosten der bisher gelaufenen, der noch geplanten und der noch notwendigen Kosten.

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Anfrage Inklusionsbeauftragter

Wir finden, es sollte eine stetige Integration erfolgen und der Inklusionsbeauftragte legt die tiefe der Einbindung selbst nach fachlicher Begutachtung fest. Die Gemeinde stellt entsprechend dem Inklusionsbeauftragten die für die Tätigkeit notwendigen Informationen und Mittel zur Verfügung.

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Anfrage neues touristisches Leitbild

Begründet auf demokratischen Grundprinzipen möchten wir wissen, warum die Gremien nicht zur Entscheidung hinzugezogen wurden und wie die Abgrenzung zum Gemeindewappen ist.

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Antrag Sicherung unserer Ordnungen

Ordnungen und Verbotsschilder haben nur eine Bedeutung, wenn dessen Umsetzung auch kontrolliert wird.

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Antrag Übernachtungssteuer

Sollte ein doppelter Effet bei einer Übernachtungssteuer möglich sein, wäre dies eine Maßnahme um das touristische Angebot erhalten zu können.

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Anträge bis 2011

Antrag vom 21.11.2011: Bildung eines Akteneinsichtsausschusses

Sehr geehrter Herr Krönung,

die Fraktion der FWL bittet Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen: Die Fraktion der FWL verlangt die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses.

 

Themen des Akteneinsichtsausschusses:

1. Aufklärung über die Vereinbarungen mit den Unternehmen Badehof und Aqualux/Tomesa über Form, Inhalt, Einhaltung und Kontrolle von Ratenzahlungsvereinbarungen, Zahlungen und/oder Schuldanerkenntnissen bzgl. Außenständen der Unternehmen bei der Gemeinde Bad Salzschlirf oder gemeindlicher Gesellschaften.Hierbei sind insbesondere zu klären und zu kontrollieren, 

  1. wann welche Vereinbarungen mit wem und in welcher Form getroffen wurden,
  2. wie die entsprechenden Beschlüsse des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung eingehalten und umgesetzt werden bzw. wurden, hier insbesondere der Beschluss und Protokollvermerk zu TOP 5 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.06.2010,
  3. wie die jeweiligen Gläubiger die Vereinbarungen einhalten,
  4. wie und in welcher Form Maßnahmen der Gemeinde zur Überwachung und Einhaltung des Zahlungsflusses eingeleitet werden bzw. wurden,

2. Kontrolle und Aufklärung des Zahlungsflusses – sämtlicher Buchungen - der Bäderbetrieb Bad Salzschlirf GmbH der Geschäftsjahre 2008 bis 2011 insgesamt.

Die Größe des Akteneinsichtsausschusses sollte der des Haupt- und Finanzausschusses entsprechen.


Begründung:

Die Gründe für den Akteneinsichtsausschuss zu Punkt 1 liegen u.a. in der Beantwortung der SPD-Anfrage während der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2011 und können hier – aus Datenschutzgründen – nicht weiter ausgeführt werden. Die Gemeindevertretung hat die Aufgabe der Kontrolle der Verwaltung und somit das Recht zur Aufklärung über die Behandlung von sechsstelligen gemeindlichen Außenständen. Insbesondere aufgrund des Verlangens der Kommunalaufsicht und der bevorstehenden Haushaltsberatungen sehen wir einen solchen Ausschuss als zwingend an.Die Begründung zu Punkt 2 ergibt sich aus der vor ca. 1 ¼ Jahren beantragten Kapitalerhöhung der Bäderbetrieb Bad Salzschlirf GmbH. Aufgrund der anhaltenden Untätigkeit des Geschäftsführers und Bürgermeisters, eine Lösung zur  Konsolidierung der Gesellschaft mit gangbaren Maßnahmen herbeizuführen, drängt sich eine eingehende Überprüfung der Gesellschaft durch die Gemeindevertretung auf.

Antrag vom 03.11.2009: 1125 Jahrfeier Bad Salzschlirf

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine Arbeitsgruppe einzuberufen mit dem Ziel die Feierlichkeiten zu 1125 Jahre Bad Salzschlirf in 2010 vorzubereiten. Dabei sind neben den politischen Gremien, die Vereine und Institutionen einzubeziehen.

Antrag vom 27.06.2009: Resolution gegen die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs

Sehr geehrter Herr Krönung,

die Fraktion der FWL bittet Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen: Die Fraktion der FWL verlangt die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses.

Themen des Akteneinsichtsausschusses:

1. Aufklärung über die Vereinbarungen mit den Unternehmen Badehof und Aqualux/Tomesa über Form, Inhalt, Einhaltung und Kontrolle von Ratenzahlungsvereinbarungen, Zahlungen und/oder Schuldanerkenntnissen bzgl. Außenständen der Unternehmen bei der Gemeinde Bad Salzschlirf oder gemeindlicher Gesellschaften.Hierbei sind insbesondere zu klären und zu kontrollieren, 

  1. wann welche Vereinbarungen mit wem und in welcher Form getroffen wurden,
  2. wie die entsprechenden Beschlüsse des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung eingehalten und umgesetzt werden bzw. wurden, hier insbesondere der Beschluss und Protokollvermerk zu TOP 5 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.06.2010,
  3. wie die jeweiligen Gläubiger die Vereinbarungen einhalten,
  4. wie und in welcher Form Maßnahmen der Gemeinde zur Überwachung und Einhaltung des Zahlungsflusses eingeleitet werden bzw. wurden,

2. Kontrolle und Aufklärung des Zahlungsflusses – sämtlicher Buchungen - der Bäderbetrieb Bad Salzschlirf GmbH der Geschäftsjahre 2008 bis 2011 insgesamt.

Die Größe des Akteneinsichtsausschusses sollte der des Haupt- und Finanzausschusses entsprechen.


Begründung:

Die Gründe für den Akteneinsichtsausschuss zu Punkt 1 liegen u.a. in der Beantwortung der SPD-Anfrage während der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2011 und können hier – aus Datenschutzgründen – nicht weiter ausgeführt werden. Die Gemeindevertretung hat die Aufgabe der Kontrolle der Verwaltung und somit das Recht zur Aufklärung über die Behandlung von sechsstelligen gemeindlichen Außenständen. Insbesondere aufgrund des Verlangens der Kommunalaufsicht und der bevorstehenden Haushaltsberatungen sehen wir einen solchen Ausschuss als zwingend an.Die Begründung zu Punkt 2 ergibt sich aus der vor ca. 1 ¼ Jahren beantragten Kapitalerhöhung der Bäderbetrieb Bad Salzschlirf GmbH. Aufgrund der anhaltenden Untätigkeit des Geschäftsführers und Bürgermeisters, eine Lösung zur  Konsolidierung der Gesellschaft mit gangbaren Maßnahmen herbeizuführen, drängt sich eine eingehende Überprüfung der Gesellschaft durch die Gemeindevertretung auf.

Antrag vom 23.03.2009: Plakatierung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Plakatierungsordung für die Gemeinde Bad Salzschlirf zu erstellen. Sie regelt die Genehmigung von Plakataufstellungen, Orte, Hängezeiten und Kosten bei Zuwiderhandlungen.

Begründung:

Zunehmend werden in unserer Gemeinde Plakate von Veranstaltern aufgehängt. Oft hängen diese lange nach Veranstaltungsende. Auch sind Plakate nicht ordnungsgemäß gesichert, behindern Gehwege und beinträchtigen die Optik unseres Kurortes.

Sicher geht es uns nicht darum, Veranstalter vom Werben für Veranstaltungen abzuhalten. Auch unsere Vereine und Gewerbetreibenden am Ort sollen weiterhin die Möglichkeit haben zu werben. Jedoch Plakate, die Wochenlang in den Straßen hängen und stehen, sollten künftig vermieden werden.

Antrag vom 23.03.2009: Kurbeitragssatzung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die 4. Änderungssatzung wird im Artikel 3 wie folgt geändert: Die Änderungssatzung tritt zum 1.4.2010 in Kraft.

Begründung:

Im Sinne der Gäste und Einrichtungen liegt uns daran, dass es hier eine Übergangsfrist gibt, welche die Betriebe zumindest in Teilen in die Lage versetzt, die Kurbeitragsänderungen auch an ihre Gäste weiterzugeben.

Eine Veränderung der Satzung in diesem Punkt scheint grundsätzlich geboten. In der Ausführung jedoch bedarf es aus unserer Sicht der Chance, dass sich die Veränderung nicht einseitig nur auf dem Rücken der Gastgeber abspielen kann und darf.

Antrag vom 05.03.2009: Medical Wellness Center

Die Gemeindevertretung möge beschließen, die erweiterte von der FWL, SPD und FDP eingebrachte Vorlage wird wie folgt geändert:

Unter Punkt zwei wird der Text wie folgt verändert:

Hierzu soll der Fitnessbereich des Badehofes (ehemalige Wäscherei) von der Kur und Tourismus GmbH käuflich erworben werden. Die Summe des Kaufpreises wird durch einen unabhängigen Wertgutachter ermittelt und erneut in die Gemeindevertretung eingebracht und beschlossen.

Gleiches gilt für den entsprechenden Kaufvertrag.

Unter Punkt 3 wird der Text wie folgt verändert:

Die derzeitige Badeabteilung des Badehofes wird durch die Kur und Tourismus GmbH gepachtet. Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 15 Jahre. Der Mietzins wird ebenfalls von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und erneut in die Gemeindevertretung eingebracht und beschlossen. Gleiches gilt für den zu erstellenden Mietvertrag.

Unter Punkt 7 wird der Text wie folgt ergänzt:

Sollte der Zuschuss nicht, oder wesentlich geringer gewährt werden, als es Gegenstand der Beschlussvorlage ist, so entscheidet die Gemeindevertretung neu über die Einrichtung des Medical Wellness Centers.

Antrag vom 11.02.2009: Fahrbahnsanierung Hauptstraßen

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Gespräche mit der Kreisverwaltung zu führen, um die Fahrbahnsanierung der Fuldaer Straße/ Schlitzer Straße einzufordern und schnellstmöglich zu erreichen.

Begründung:

Die Fuldaer Straße und die Schlitzer Straßen sind die Hauptdurchgangsstraßen durch Bad Salzschlirf und Kreisstraßen. Im Zuge des erhöhten LKW-Verkehrs durch die Aufbereitungsanlage der Firma Bickardt Bau und der Schäden des kalten Winters weist der Straßenbelag erhebliche Schäden in verschiedenen Bereichen auf. Im Bereich der Fuldaer Straße sind in Höhe des Tegutmarktes bereits tiefe Löcher in der Fahrbahn, welche für Radfahrer besonders gefährlich sind. Wir fordern daher den Landkreis auf, die Maßnahme in Zuge der Investitionen in Infrastruktur schnellstmöglich zu realisieren.

Antrag vom 18.08.2008: Gründung einer Bürgerstiftung Bad Salzschlirf

Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand mit den Vorbereitungen der Gründung einer „Bürgerstiftung Bad Salzschlirf“ zu beauftragen. Die Gründung soll im Jahr 2009 stattfinden. Die Satzung der Stiftung wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Gemeinde stellt im Haushalt 2009 einen Stiftungsgrundbetrag bereit, welcher mit den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2009 beraten und beschlossen wird.

Begründung:

Von Erich Kästner stammt das gebräuchliche Zitat „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.“ In die heutige Zeit und auf unsere Situation in Bad Salzschlirf bezogen ist festzustellen, dass in Bad Salzschlirf im Sinne des bürgerlichen Gemeinsinns an vielen Stellen schon Gutes getan wird, denkt man hierbei an den Bau des Gradier-Pavillons, den Kulturbahnhof oder die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in Vereinen, Kirchen und sonstigen Institutionen.

Um dies zu optimieren, werden andernorts immer häufiger Stiftungen eingerichtet. Stiftungen besitzen und verwalten Vermögen, mit deren Hilfe insbesondere gemeinnützige Zwecke, sozialer oder kultureller Ausrichtung verwirklicht werden.

Viele Menschen haben den Wunsch, für andere Gutes zu tun. Sie wollen helfen oder auch ihre Dankbarkeit zeigen für Glück, dass ihnen im eigenen Leben zuteil wurde oder dafür, dass sie von schweren Schicksalsschlägen verschont blieben. Manche sind auch ihrer Heimat besonders verbunden, wollen sich über den Tod hinaus ein besonderes Andenken erwerben oder ihr Lebenswerk den zukünftigen Generationen sichern.

Anders als bei den "klassischen" Stiftungen steht bei Bürgerstiftungen die Besonderheit in der Verbindung vieler Stifter, die mit kleineren und größeren Zuwendungen zum Entstehen und Wachsen des Vermögens "ihrer" Bürgerstiftung vor Ort beitragen. Das besondere Potential bei Bürgerstiftungen liegt gerade auch in der Möglichkeit jedes Einzelnen, neben finanziellen Mitteln in jeder Höhe, auch durch das Einbringen von Ideen und Arbeitskraft zum Gelingen beitragen zu können.

Die wesentlichen Merkmale einer Bürgerstiftung sind:

  • eine selbstständige und unabhängige Institution
  • die Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • in einem geografisch begrenzten, d. h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum
  • langfristiger Vermögensaufbau
  • offene Organisationsstruktur und Mittelvergabe.

Durch eine Zustiftung wird das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht. Die Zustiftung fließt dem Kapital dieser Stiftung zu und darf nicht verbraucht werden. Sie trägt dazu bei, die Erträge nachhaltig zu vergrößern. Die Spende ist ein ideales Mittel, um ein bestimmtes Anliegen kurzfristig zu unterstützen. Anders als eine Zustiftung dürfen Spenden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, sondern müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgegeben werden.

Die Stiftung ist steuerbefreit. Wer an sie spendet oder ihr zustiftet, kann diese Zuwendungen ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Damit wird das zu versteuernde Einkommen und mit ihm die zu zahlende Steuer geringer.

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also voll geschäftsfä-hig ist, aber auch so genannte juristische Personen wie beispielsweise Vereine oder Unternehmen, können sich als Stifter betätigen.

Bei den Vorbereitungen bietet sich eine enge Zusammenarbeit – etwa in Bezug auf beschlusstechnische Abläufe – mit dem Regierungspräsidium Kassel an. Als einer der wichtigsten Schritte gilt es, eine entsprechende Verfassung zu erarbeiten und vorzulegen. Um die Bürgerinnen und Bür-ger zu sensibilisieren, ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Weiterhin sind geeignete Mittel in den Haushalt einzustellen, über die gesondert zu beschließen ist. Das Grundkapital könnte etwa in Form eines „Matching-Grants“ bereitgestellt werden.

Antrag vom 13.01.2008: Zuschuss für Kreuz- und Glaubensweg

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Im Verwaltungshaushalt wird im Einzelplan 3 Abschnitt 37 Unterabschnitt 37000 Kirchen, ein Zuschuss in Höhe von 5000,- € eingestellt. Dieser Zuschuss ist bestimmt für den Bau des Glaubens- und Kreuzweges der katholischen Kirchengemeinde St. Vitus

Begründung:

Die Pfarrei St. Vitus plant in der Nachbarschaft zur Mariengrotte einen Kreuz- und Glaubensweg zu errichten. Zur Erstellung dessen bittet die Kirchengemeinde um einen Zuschuss der Gemeinde. Die Gesamtkosten betragen 85000,- €. Da es sich bei dem Kreuz- und Glaubensweg auch um eine kulturelle Einrichtung für unsere Gäste und Bürger handelt, sehen wir es als sinnvoll an, dass sich die politische Gemeinde an den Gesamtkosten des Kreuz- und Glaubenswegs mit 5000,- € beteiligt.

Antrag vom 31.12.2007: Versorgung mit Ökostrom

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stromversorgung aller öffentlichen Gebäude, Strassen und Einrichtungen auf Strom aus regenerativen Energien um. Der Gemeinde Vorstand wird beauftragt entsprechende Angebote zu prüfen und eine Umstellung zu beauftragen.

Begründung:

Im Rahmen des Klimaschutzes sollte es in unserer Fremdenverkehrs- und Kurgemeinde als Vorbildort nur noch Strom aus regenerativen Energien geben. Die nachhaltige Entwicklung für kommen Generationen sollte uns ein wichtiges Gut sein.

Antrag vom 31.12.2007: Bickardt Bau

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Gespräche mit der Gemeinde Großenlüder zur besseren Anbindung des Gewerbegebietes Eichennau

zu führen. Konkrekt geht es um den Anschluss der Firma Bickardt Bau AG an die bestehende Salzschlirfer Strasse, so dass der Schwerverkehr nicht das Neubaugebiet am Rhönblick durchfahren muss.

Begründung:

Im Zuge der Ausbauplanung der Asphaltmischanlage der Firma Bickardt Bau muss auch die Verkehrsführung interkommunal geregelt werden. Durch ein höheres Verkehrsaufkommen von Schwerverkehr sinkt die Attraktivität des Baugebietes am Rhönblick deutlich, so dass hier aus unserer Sicht Gespräche mit der Gemeinde Großenlüder über eine verbesserte Anbindung geführt werden müssen.